Gefahren der Weihnachtsbeleuchtung
© joanna tkaczuk | stock.adobe.comLiebe Kolleginnen und Kollegen,
wenn Sie dieser Tage die Weihnachtsbeleuchtung aufhängen, um ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen, dann seien Sie bitte vorsichtig, denn eine aktuelle Studie hat gerade gezeigt, dass diese Aktivität mit erhöhter Sturzgefahr verbunden ist [1].
In einer kanadischen Unfallklinik wurden die Unfälle unter Beachtung der gängigen statistischen Methoden (d.h. p<0,5 für Signifikanz) analysiert:
Die Lichtkettenaufhänger waren zu 2/3 von einer Leiter, zu knapp einem Drittel vom Dach und zu wenigen Prozent von einem Geländer oder direkt auf dem Boden gestürzt.
Am sichersten ist also die Anbringung von Lichterketten im kniehohen Gebüsch des Vorgartens.
Oder kann man diese Schlussfolgerung gar nicht ziehen? Ist es nicht auch möglich, dass die „population under risk“, die die Lichter am Boden verteilt, viel kleiner ist als die, die die Lampen an der Dachkante anbringt, und schon darum ein geringeres Risiko hat, im Unfallzentrum aufzuschlagen? Die Zusammenfassung der Studie sagt leider lediglich, dass die gesamte Anzahl der verunfallten Beleuchter N=40 betrug. Es wurde nicht erhoben, wieviele Menschen im Einzugsbereich der Klinik im Beobachtungszeitraum a) überhaupt Lichterketten aufhängten, b) geschweige denn, wo sie dies taten.
Da die Studienpopulation zu 95% aus Männern bestand, kann anhand dieser Studie keine Aussage darüber getroffen werden, wie groß das Risiko des Lichterkettenaufhängens für Frauen ist. Hier ist weitere Forschung nötig.
Ach übrigens: Der Beobachtungszeitraum betrug 10 Jahre (2002-2012). Die Inzidenzrate beträgt folglich 4 Fälle pro Jahr. Es steht zu vermuten, dass die meisten, die mit Ketten klettern, auch heil wieder auf den Boden zurückkehren.
Trotzdem: Passen Sie auf sich auf!
Mit herzlichem Gruß,
Dorothee Dartsch
Quelle:
[1] Driedger MR et al.: „Oh the weather outside is frightful“: Severe injury secondary to falls while installing residential Christmas lights. Injury. 2015 Sep 28. pii: S0020-1383(15)00552-5 (online first); kostenfrei ist nur der Abstract.
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