Erwünschte Datenbanken für unerwünschte Wirkungen
© ufotopixl10 | stock.adobe.comIst Ihnen schon einmal ein Patient begegnet, der 150%ig überzeugt war, seine Beschwerden kämen von seinen Arzneimitteln?
Dann ist zunächst eine Kausalitätsbewertung gefragt. Die wichtigsten Punkte dafür sind:
- Passt der zeitliche Verlauf?
- Gibt es alternative Erklärungen?
- Ist der vermutete Zusammenhang pharmakologisch plausibel?
Die dritte dieser Fragen taugt im Wesentlichen dazu, eine Kausalität zu untermauern, weniger dazu, sie zu entkräften: Falls z.B. die Fachinformation das geschilderte Symptom nicht als unerwünschte Wirkung nennt, kann es sich immer noch um eine bislang unerkannte Wirkung handeln.
Aber man kann noch ein Stück weiter gehen als bis zur Fachinformation, nämlich in die Datenbanken für Spontanmeldungen im Bereich der Pharmakovigilanz:
Das BfArM hat eine: https://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Pharmakovigilanz/RisikenMelden/UawDB/_node.html, die EMA auch: http://www.adrreports.eu/de/disclaimer.html, und dann gibt es noch SIDER: http://sideeffects.embl.de/.
In den BfArM- und EMA-Datenbanken sucht man vom Arzneimittel oder Wirkstoff ausgehend, bei SIDER geht es auch umgekehrt, d.h. man wählt ein Symptom und erhält eine Liste von Wirkstoffen, für die dieses Symptom bislang als unerwünschte Wirkung aufgetreten ist.
Wenn Sie dann mit oder ohne Hilfe der genannten Datenbanken anhand der oben genannten Fragen selbst auch den Verdacht haben, die Beschwerden könnten unerwünschte Wirkungen sein, dann melden Sie den Fall beim BfArM oder bei der AMK. Wenn Sie sich den Berichtsbogen einmal vorher angesehen haben und wissen, welche Angaben benötigt werden, ist das gar kein so großer Zeitaufwand.
Viel Erfolg!
Dorothee Dartsch
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