Die neue Hausärztliche Leitlinie Multimedikation [1] ist erschienen. Sehr erfreulich: Im Kontext der interprofessionellen Zusammenarbeit taucht rund 100 mal das Wort „Apotheke“ oder „Apotheker*in“ auf. Ein ganzes Kapitel widmet sich der Zusammenarbeit von „Arzt und Apotheker als AMTS-Team“. Herzlichen Dank hierfür an Ina Richling und Dr. Katja Renner, die für die AMK als stimmberechtigte Vertreterinnen mitgewirkt haben, sowie an Dr. Udo Puteanus und Dr. Olaf Rose, die als externe Experten an der Entwicklung beteiligt waren.
Was gibt es Neues?
Neben dem neu gefassten Kapitel zur Zusammenarbeit zwischen den Heilberufen beschreibt die Leitlinie nun sowohl den Medikations- als auch einen Deprescribing-Prozess. Die Fragen des Medication Appropriateness Index stellen weiterhin das Gerüst der Medikationsbewertung dar und sind nun in Themenblöcken zusammengefasst und um die Unterversorgung erweitert worden. Im Abschnitt zum Medikationsplan geht es nun um die bundeseinheitliche Ausführung und die Handhabung als leistungsrechtlich verankerte Maßnahme. Ebenfalls neu sind Hinweise und Tipps zur Unterstützung und Förderung der Adhärenz und zur Berücksichtigung der Belastung der Patient*innen durch die Therapie.
Da es inzwischen einen größeren publizierten Erfahrungsschatz auf dem Gebiet der Multimedikation und Multimorbidität gibt als zur Zeit der ersten Leitlinienerstellung, wurden verwandte internationale Leitlinien mit einbezogen und zu einigen Fragestellungen systematische Reviews erstellt. Die Evidenzlage ist also solider geworden und wird, wie in Leitlinien üblich, mit dem Empfehlungsgrad, dem Evidenzgrad und der Konsensstärke bei den einzelnen Maßnahmen angegeben.
Quelle
Leitliniengruppe Hessen, DEGAM: S3-Leitlinie Multimedikation, Langfassung, AWMF-Regis-ternummer: 053 – 043. 2. Auflage 2021. Die Leitlinie ist unter https://www.degam.de/degam-leitlinien-379.html sowie unter https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/053-043.html abrufbar.
Online-Seminare zum Thema
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Bildnachweis: © bluedesign / adobestock
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